Spritzenplatz
Wer sich auf dem Spritzenplatz umsieht, blickt auf Häuser unterschiedlicher Höhe. Dadurch erhält der Platz Lebendigkeit, Licht und Sonne und ist zum Treffpunkt im Stadtteil geworden; Initiativen und Parteien bauen dort ihre Infotische auf, es wird diskutiert, Anwohner*innen halten einen Klönschnack, Punks treffen sich, und das Eis kann in der Sonne genossen werden.
Jetzt soll nach einem Abriss eine durchgehend viergeschossige Bebauung (3 + Staffelgeschoss) entstehen. Diese wollten wir verhindern.
Das erfolgreiche Bürgerbegehren, das die Beibehaltung von Höhe und Baukörpermasse – auch bei einer Neubebauung - fordert und der Beschluss der Bezirksversammlung, dieses Bürgerbegehren zu übernehmen, sollen doch nicht umgesetzt

werden ...
Öffentliche Präsentation der Architekturentwürfe und Kürung des Siegerentwurfs
Spritzenplatz bleibt
– unser Platz an der Sonne!
PRESSEMITTEILUNG
Am 15.11.18 fand eine öffentliche Präsentation der Architektur-Entwürfe statt –
am 16.11.18 hat sich die Jury entschieden: Eindeutig gegen den Bürgerwillen.
Hamburg, Ottensen 18. November 2018
Die Jury hat entschieden.
Die „beteiligten“ Bürgerinnen und Bürger reiben sich verwundert die Augen!
Denn Höhe und Kubatur sind schlimmer gekommen, als es die Bürgerinitiative „Spritzenplatz bleibt!“ befürchtet hatte. Eine Abwägung öffentlicher und privater Belange, wie sie im Baugesetzbuch festgeschrieben steht – und uns immer wieder vorgehalten wurde – hätte zu anderen Ergebnissen führen müssen.
Auch für diejenigen, die am 15.11. nicht zugegen waren, wäre spannend zu wissen, wie die anderen Entwürfe ausgesehen haben und was die Anwesenden jeweils dazu auf ihre extra vorbereiteten Kommentar-Zettel geschrieben hatten. Daran würde deutlich werden, wie sehr der Bürgerwille mit Füßen getreten wird und, dass der „Sieger“ wohl vorher schon feststand.

Es gibt einen Vorschlag, von pmp Architekten, der einen für die Öffentlichkeit begehbaren Innenhof enthält. Das Fon-Haus soll hier erhalten bleiben. Etwas, das vielfach von der Bevölkerung gefordert wurde. Dieser Entwurf hat Höhenunterschiede und ist gut an Bestehendes angepasst. Er ist zwar entgegen den Forderungen des Bürgerbegehrens und des Beschlusses der Bezirksversammlung (Beitritt zum Bürgerbegehren), höher als die Bestandsbebauung, aber die Kubatur wird doch gut widergespiegelt, da der Innenhof nicht zugebaut werden soll. Dieser Entwurf wurde bei der Präsentation der Architekturentwürfe eindeutig von Seiten der Bevölkerung favorisiert.
Ein weiterer Entwurf von Hohaus Hinz & Seifert und design for human nature hat ein Grasdach und ist durch sehr schräge Dächer geprägt. Hier gab es bei der „öffentlichen“ Präsentation ungefähr gleich viele Befürworter wie ablehnende Stimmen. Dennoch hat sich die sogenannte Jury unbeirrt für den Investorenfreundlichsten entschieden.
Sie hat sich damit nicht nur brachial über ein erfolgreiches Bürgerbegehren und den – durch Beitritt herbeigeführten – Beschluss der Bezirksversammlung hinweg gesetzt, sondern sich bei drei Entwürfen auch noch für den, der am wenigsten „ortsbildprägend“ ist und am stärksten den Charakter dieses Platzes verändert, entschieden. Die Realisierung des Siegerentwurfs kommt einzig den Profitinteressen des Investors entgegen, denn durch die massive Gestaltung enthält der Siegerentwurf die meiste Quadratmeterzahl und mit ihm lässt sich somit die höchste Rendite erzielen.
Das in den Medien kursierende Foto des „Siegerentwurfs“ stellt nicht die ganze Wucht der Planung dar. Auf der Seite zur Bahrenfelder Straße sollen Arkaden entstehen und die ausgesparte („Telekom“-)Ecke wird durch die Höhe der Bebauung an dieser Stelle erschla- gen. Es wäre wunderbar, auch Fotos von den Ansichten, die diese Aspekte herausstellen, in den Medien zu sehen. Denn Arkaden als typisch für Ottensen zu verkaufen, ist schon dreist.
Die Bürgerinitiative „Spritzenplatz bleibt!“ wusste, warum sie aus dem Verfahren ausgetreten war: Sie hätte sich jetzt für diese Entscheidung verantworten müssen. Das war sicherlich ein von der Politik gewünschtes Szenario.
Der „Siegerentwurf“ nimmt die Kleingeistigkeit von Bezirksamt und -politik Altonas jedoch sehr gut auf und macht deutlich:
Hamburg ist und bleibt das InvesTor zur Welt!
Wer sich auf dem Spritzenplatz („Ottenser Kreuz“) umsieht, blickt auf Häuser unterschiedlicher Höhe. Typisch für Ottensen. Dadurch erhält der Platz Lebendigkeit, Licht und Sonne und ist zum festen Treff punkt im Stadtteil geworden.
Initiativen und Parteien bauen dort ihre Infotische auf und es wird diskutiert, AnwohnerInnen halten einen Klönschnack, Punks treff en sich, und das Eis kann in der Sonne genossen werden. Das wollen wir erhalten!
Bürgerbegehren zur Rettung des erfolgreichen Bürgerbegehrens Spritzenplatz bleibt – unser Platz an der Sonne!
Warum die Initiative „Spritzenplatz bleibt!“ sich zu diesem neuen Bürgerbegehren gezwungen sieht.
Im November 2015 war das Bürgerbegehren „Spritzenplatz bleibt - unser Platz an der Sonne!“ erfolgreich zustande gekommen. Über 7000 Altonaerinnen und Altonaer haben mit ihrer Unterschrift folgendes bejaht:
„Sind Sie dafür, dass der Bereich Ottenser Hauptstraße (Hausnr. 23/25/27)/Spritzenplatz (Hausnr. 18 und Bahrenfelder Str. 102) in seiner jetzigen Gestalt hinsichtlich der Höhenentwicklung und der Baukörpermasse wegen seiner Ortskern prägenden Bebauungsstruktur entweder durch eine Textplanänderung (Ergänzung) des geltenden Bebauungsplanes Ottensen 35 oder durch einen neuen Bebauungsplan langfristig gesichert wird, auch wenn derzeitige Bestandsgebäude abgerissen werden sollten?“
So soll verhindert werden, dass hier bei Neubebauung 5-6 Geschosse gebaut werden können. Am 28.01.2016 trat die Bezirksversammlung mit überwältigender Mehrheit (alle Fraktionen bis auf die Grünen) dem Bürgerbegehren bei. Das heißt, die Bezirksversammlung übernahm damit die Inhalte des Bürgerbegehrens als ihren eigenen Beschluss und ein neuer Bebauungsplan musste aufgestellt werden. Am 07.03.2016 wurde der Aufstellungsbeschluss für einen neuen Bebauungsplan Ottensen 69 im Amtlichen Anzeiger veröff entlicht. Es folgte eine Planwerkstatt, in deren Nachgang ein Auslobungstext (Vorgaben für die Architekten) für einen Architekturwettbewerb erarbeitet werden sollte. Wir hatten gewarnt: Diese Planwerkstatt, könnte Instrument sein, das Bürgerbegehren auszuhebeln. Und so soll es nun wohl auch kommen, denn statt den Aufstellungsbeschluss umzusetzen und einen Bebauungsplan aufzustellen, wird an dem Auslobungstext gefeilt. Es wurden viele Gespräche zwischen Ini und den Parteifraktionen und/oder dem Amt geführt. An diesem Punkt stehen wir heute immer noch und es wird immer deutlicher, dass an der Stellschraube Höhe noch gedreht werden soll, obwohl dies der Kern des Bürgerbegehrens und des Beschlusses der Bezirksversammlung ist. Es wird gesagt, die aktuelle Höhe der Gebäude sei rechtswidrig, der Investor würde dagegen klagen, oder wenn die Ini nicht einem Kompromiss zustimme, dann werde noch höher gebaut.
Gleichzeitig wird auf Zeit gespielt: Aus mehreren Gesprächen ging ein Antrag der SPD-Fraktion hervor, der von der Initiative akzeptiert und am 17.01.2018 vom Planungsausschuss beschlossen wurde (siehe Rückseite) . Dieser Beschluss wurde von der Bezirksversammlung am 25.01.2018 an den Planungsausschuss zurück überwiesen. Seitdem stand die Eckbebauung Spritzenplatz immer wieder im Planungsausschuss auf der Tagesordnung und wurde jeweils auf den nächsten oder übernächsten Termin verschoben. Wir befürchten, dass das Verfahren in die Länge gezogen werden soll bis die Veränderungssperre unwirksam geworden ist. Am 03.03.2019 bzw. 03.03.2020 (bei einer Verlängerung) läuft die Veränderungssperre aus. Das heißt, der Investor kann dann die Höhe der Bebauung an den umgebenden Gebäuden orientieren.
Es zählt jeder Tag! Einen Bebauungsplan aufzustellen dauert! Jetzt bereits ist die Zeit dafür sehr, sehr knapp.
Protest und entsprechende Fragen an die PolitikerInnen im Planungsausschuss waren bisher nicht sehr wirkungsvoll. Die Ini fühlt sich verschaukelt! Sie soll mit einigen Sätzen im Auslobungstext, die nur kosmetischer Natur sind, geködert werden. Wir wollen aber nicht das Feigenblatt sein, damit gesagt werden kann, schließlich wurde die Initiative ja beteiligt und habe der Abweichung vom Bürgerbegehren zugestimmt. So haben wir uns entschlossen, dieses neue Bürgerbegehren durchzuführen, um das erfolgreiche Bürgerbegehren „Spritzenplatz bleibt – unser Platz an der Sonne!“ zu retten!
Die Bürgerinitiative Spritzenplatz bleibt !
– unser Platz an der Sonne
Aktueller Hinweis: Dieses „Bürgerbegehren zur Rettung des erfolgreichen Bürgerbegehrens Spritzenplatz bleibt
– unser Platz an der Sonne!“ vom 23. April 2018 wurde am 30. April als unzulässig zurückgewiesen!
Beschluss des Planungsausschuss vom 17.01.2018
Der Planungsausschuss empfiehlt der Bezirksversammlung, folgenden Kompromissvorschlag zu beschließen:
Das Bezirksamt wird gemäß § 19 (2) BezVG aufgefordert, den Auslobungstext für das anstehende Wettbewerbsverfahren wie folgt anzupassen:
1. Fassade:
Die neue Bebauung soll die Elemente und die Gestaltung der Fassade des Friseursalons mit ihrem identitätsstiftenden und ortsbildprägenden Charakter übernehmen. Die Darstellung von Varianten ist möglich. (mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP und bei Enthaltung der Fraktion GRÜNE beschlossen)
2. Höhenentwicklung:
Darüber hinaus ist mehrheitlich aus dem Beteiligungsverfahren hervorgegangen, dass eine Höhe von drei Geschossen (inkl. Dach und Staffelgeschoss) nicht überschritten werden soll. Das oberste Geschoss ist dachartig mit einer Neigung zwischen 60 und 70 Grad auszubilden. Die Traufhöhe soll ca. 7,50 Meter nicht überschreiten, die Firsthöhe soll maximal ca. 11 Meter betragen.
(mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktionen von CDU, GRÜNE und FDP beschlossen)
3. Gewerbeflächen:
Eine Kleinteiligkeit der Gewerbeflächen ist vorzugeben, der Zusammenschluss einzelner Flächen ist nicht auszuschließen.
(mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP beschlossen)
4. Ersatzwohnungen:
Für die vorhandenen Wohnungen ist im Fall eines Abbruches vergleichbarer Ersatzwohnraum entweder in dem neuen Bauvorhaben oder im Erhaltungsbereich der sozialen Erhaltungsverordnung Ottensen neu zu errichten. Eine Rückkehr der Mieter an die alte Adresse ist zu ermöglichen. Die Miethöhe der neuen Wohnungen darf unabhängig vom Wiedereinzug der bisherigen Mieter die derzeitige Höhe nicht überschreiten.
(mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP beschlossen)
Petitum: Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.
Diesen Beschluss hätte die Spritzenplatzini mitgetragen!
Der SPD-Vorschlag wurde in wochenlangen Gesprächen mit der Spritzenplatzini abgestimmt und im Planungsausschuss beschlossen. Nun finden wir im aktuellen Auslobungstext-Entwurf für den Architekturwettbewerb Formulierungen zur Höhenentwicklung wie: „... dass im Wesentlichen eine Höhe von drei Vollgeschossen* nicht überschritten werden soll, ...“ Man kann sich denken in welche Richtung die Höhe ’im Wesentlichen’ gehen wird – 4 bis 6 Geschosse!
Daher möchten wir nicht länger als Feigenblatt herhalten, damit Politik und Verwaltung sagen können, die Bürgerinnen und Bürger wurden ja einbezogen und die Bürgerinitiative habe die Abweichungen vom Bürgerbegehren mitgetragen.
Die Initiative „Spritzenplatz bleibt.- unser Platz an der Sonne!“ tritt deswegen mit sofortiger Wirkung aus dem Verfahren aus.
Altona 03. Mai 2018
* drei Vollgeschosse bedeutet im Verständnis des Investoren drei Geschosse plus Staffelgeschoss!
Altonaer fordern Umsetzung des Bürgerbegehrens Spritzenplatz
Altona ist wohl der Bezirk, dessen Einwohner am meisten von Bürgerbegehren Gebrauch machen – aber wohl auch der, in dem Verwaltung und Politik am trickreichsten den Bürgerwillen aushebeln. Vor solchen Manövern haben nun die AktivistInnen des „Altonaer Manifests“ in einem Brief an den Bezirk gewarnt, in dem es um den Erhalt des dörflichen Spritzenplatzes geht.
Denn eigentlich gab es Konsens: Die Bezirksversammlung hatte sich dem Bürgerbegehren „Spritzenplatz bleibt – unser Platz an der Sonne“ mit 7.000 Unterstützern angeschlossen, den bislang unspezifischen Bebauungsplan „Ottensen 69“ dahingehend zu ändern, dass eine Neubebauung die „Baukörpermasse“ in Höhe und Umfang der bisherigen Bebauung nicht überschreiten darf. Das überwiegend zweigeschossige Areal hatte ein Immobilienentwickler gekauft und plante nun dort einen vierstöckigen Neubau des Architekten Daniel Libeskind, den das Bürgerbegehen zunächst stoppte.
ROBERT JAROWOY, LINKSPARTEI
„Eine Riesensauerei, wie das Bezirksamt mit dem Bürgervotum umgeht“
Doch nun hat der Planungsausschuss noch in der Sommerpause 7.000 Euro für eine „Planungswerkstatt“ beantragt. In der Begründung heißt es, „im Hinblick auf die städtebaulichen Entwicklungen“ seien dem Investor „jedoch auch Perspektiven aufzuzeigen“. Von der Begrenzung der Baumasse ist keine Rede mehr. Dies stehe im Widerspruch zum Bürgerbegehren und öffne einer viergeschossigen Planung wieder Tür und Tor, befürchten die Initiatoren des Altonaer Manifests. „Bei viergeschossiger Bebauung ist der Spritzenplatz im Arsch“, sagt Sprecherin Beate Reiß zur taz.
Das Bürgerbegehren ausgetrickst hat das Bezirksamt offenkundig auch beim Projekt „Zeise 2“, dem Bau eines Bürohauses für die Werbeagentur Scholz & Friends auf dem Zeise-Gelände. Am Dienstagabend hatte der Bauausschuss dem Investor umfangreiche „Befreiungen“ vom Bebauungsplan wie den Verzicht auf ein Glasdach nachträglich gewährt.
„Das war von Anfang an abgekaspert“, meint Linken-Fraktionschef Robert Jarowoy. Denn das Bezirksamt hatte dem Investor die Baugenehmigung trotz Bürgerbegehrens nur erteilen dürfen, da er auf Rat des Amtes hin eine „geschlossene Bauweise“ laut gültigem Bebauungsplan beantragt hatte. Jetzt, wo das Bürgerbegehren obsolet sei, kämen die nachträglichen Befreiungen. „Das ist eine Riesensauerei, wie das Bezirksamt mit dem Votum der Bürger umgegangen ist“, sagt Jarowoy.
Kai von Appen
26.8.2016 / taz Nord Hamburg Aktuel