„Spritzenplatz bleibt.- unser Platz an der Sonne!“ tritt mit sofortiger Wirkung aus dem Verfahren zur Bebauung des Spritzenplatzes aus
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- Erstellt: Dienstag, 15. Mai 2018 14:10
Wer sich auf dem Spritzenplatz („Ottenser Kreuz“) umsieht, blickt auf Häuser unterschiedlicher Höhe. Typisch für Ottensen. Dadurch erhält der Platz Lebendigkeit, Licht und Sonne und ist zum festen Treff punkt im Stadtteil geworden.
Initiativen und Parteien bauen dort ihre Infotische auf und es wird diskutiert, AnwohnerInnen halten einen Klönschnack, Punks treff en sich, und das Eis kann in der Sonne genossen werden. Das wollen wir erhalten!
Bürgerbegehren zur Rettung des erfolgreichen Bürgerbegehrens Spritzenplatz bleibt – unser Platz an der Sonne!
Warum die Initiative „Spritzenplatz bleibt!“ sich zu diesem neuen Bürgerbegehren gezwungen sieht.
Im November 2015 war das Bürgerbegehren „Spritzenplatz bleibt - unser Platz an der Sonne!“ erfolgreich zustande gekommen. Über 7000 Altonaerinnen und Altonaer haben mit ihrer Unterschrift folgendes bejaht:
„Sind Sie dafür, dass der Bereich Ottenser Hauptstraße (Hausnr. 23/25/27)/Spritzenplatz (Hausnr. 18 und Bahrenfelder Str. 102) in seiner jetzigen Gestalt hinsichtlich der Höhenentwicklung und der Baukörpermasse wegen seiner Ortskern prägenden Bebauungsstruktur entweder durch eine Textplanänderung (Ergänzung) des geltenden Bebauungsplanes Ottensen 35 oder durch einen neuen Bebauungsplan langfristig gesichert wird, auch wenn derzeitige Bestandsgebäude abgerissen werden sollten?“
So soll verhindert werden, dass hier bei Neubebauung 5-6 Geschosse gebaut werden können. Am 28.01.2016 trat die Bezirksversammlung mit überwältigender Mehrheit (alle Fraktionen bis auf die Grünen) dem Bürgerbegehren bei. Das heißt, die Bezirksversammlung übernahm damit die Inhalte des Bürgerbegehrens als ihren eigenen Beschluss und ein neuer Bebauungsplan musste aufgestellt werden. Am 07.03.2016 wurde der Aufstellungsbeschluss für einen neuen Bebauungsplan Ottensen 69 im Amtlichen Anzeiger veröff entlicht. Es folgte eine Planwerkstatt, in deren Nachgang ein Auslobungstext (Vorgaben für die Architekten) für einen Architekturwettbewerb erarbeitet werden sollte. Wir hatten gewarnt: Diese Planwerkstatt, könnte Instrument sein, das Bürgerbegehren auszuhebeln. Und so soll es nun wohl auch kommen, denn statt den Aufstellungsbeschluss umzusetzen und einen Bebauungsplan aufzustellen, wird an dem Auslobungstext gefeilt. Es wurden viele Gespräche zwischen Ini und den Parteifraktionen und/oder dem Amt geführt. An diesem Punkt stehen wir heute immer noch und es wird immer deutlicher, dass an der Stellschraube Höhe noch gedreht werden soll, obwohl dies der Kern des Bürgerbegehrens und des Beschlusses der Bezirksversammlung ist. Es wird gesagt, die aktuelle Höhe der Gebäude sei rechtswidrig, der Investor würde dagegen klagen, oder wenn die Ini nicht einem Kompromiss zustimme, dann werde noch höher gebaut.
Gleichzeitig wird auf Zeit gespielt: Aus mehreren Gesprächen ging ein Antrag der SPD-Fraktion hervor, der von der Initiative akzeptiert und am 17.01.2018 vom Planungsausschuss beschlossen wurde (siehe Rückseite) . Dieser Beschluss wurde von der Bezirksversammlung am 25.01.2018 an den Planungsausschuss zurück überwiesen. Seitdem stand die Eckbebauung Spritzenplatz immer wieder im Planungsausschuss auf der Tagesordnung und wurde jeweils auf den nächsten oder übernächsten Termin verschoben. Wir befürchten, dass das Verfahren in die Länge gezogen werden soll bis die Veränderungssperre unwirksam geworden ist. Am 03.03.2019 bzw. 03.03.2020 (bei einer Verlängerung) läuft die Veränderungssperre aus. Das heißt, der Investor kann dann die Höhe der Bebauung an den umgebenden Gebäuden orientieren.
Es zählt jeder Tag! Einen Bebauungsplan aufzustellen dauert! Jetzt bereits ist die Zeit dafür sehr, sehr knapp.
Protest und entsprechende Fragen an die PolitikerInnen im Planungsausschuss waren bisher nicht sehr wirkungsvoll. Die Ini fühlt sich verschaukelt! Sie soll mit einigen Sätzen im Auslobungstext, die nur kosmetischer Natur sind, geködert werden. Wir wollen aber nicht das Feigenblatt sein, damit gesagt werden kann, schließlich wurde die Initiative ja beteiligt und habe der Abweichung vom Bürgerbegehren zugestimmt. So haben wir uns entschlossen, dieses neue Bürgerbegehren durchzuführen, um das erfolgreiche Bürgerbegehren „Spritzenplatz bleibt – unser Platz an der Sonne!“ zu retten!
Die Bürgerinitiative Spritzenplatz bleibt !
– unser Platz an der Sonne
Aktueller Hinweis: Dieses „Bürgerbegehren zur Rettung des erfolgreichen Bürgerbegehrens Spritzenplatz bleibt
– unser Platz an der Sonne!“ vom 23. April 2018 wurde am 30. April als unzulässig zurückgewiesen!
Beschluss des Planungsausschuss vom 17.01.2018
Der Planungsausschuss empfiehlt der Bezirksversammlung, folgenden Kompromissvorschlag zu beschließen:
Das Bezirksamt wird gemäß § 19 (2) BezVG aufgefordert, den Auslobungstext für das anstehende Wettbewerbsverfahren wie folgt anzupassen:
1. Fassade:
Die neue Bebauung soll die Elemente und die Gestaltung der Fassade des Friseursalons mit ihrem identitätsstiftenden und ortsbildprägenden Charakter übernehmen. Die Darstellung von Varianten ist möglich. (mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP und bei Enthaltung der Fraktion GRÜNE beschlossen)
2. Höhenentwicklung:
Darüber hinaus ist mehrheitlich aus dem Beteiligungsverfahren hervorgegangen, dass eine Höhe von drei Geschossen (inkl. Dach und Staffelgeschoss) nicht überschritten werden soll. Das oberste Geschoss ist dachartig mit einer Neigung zwischen 60 und 70 Grad auszubilden. Die Traufhöhe soll ca. 7,50 Meter nicht überschreiten, die Firsthöhe soll maximal ca. 11 Meter betragen.
(mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktionen von CDU, GRÜNE und FDP beschlossen)
3. Gewerbeflächen:
Eine Kleinteiligkeit der Gewerbeflächen ist vorzugeben, der Zusammenschluss einzelner Flächen ist nicht auszuschließen.
(mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP beschlossen)
4. Ersatzwohnungen:
Für die vorhandenen Wohnungen ist im Fall eines Abbruches vergleichbarer Ersatzwohnraum entweder in dem neuen Bauvorhaben oder im Erhaltungsbereich der sozialen Erhaltungsverordnung Ottensen neu zu errichten. Eine Rückkehr der Mieter an die alte Adresse ist zu ermöglichen. Die Miethöhe der neuen Wohnungen darf unabhängig vom Wiedereinzug der bisherigen Mieter die derzeitige Höhe nicht überschreiten.
(mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP beschlossen)
Petitum: Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.
Diesen Beschluss hätte die Spritzenplatzini mitgetragen!
Der SPD-Vorschlag wurde in wochenlangen Gesprächen mit der Spritzenplatzini abgestimmt und im Planungsausschuss beschlossen. Nun finden wir im aktuellen Auslobungstext-Entwurf für den Architekturwettbewerb Formulierungen zur Höhenentwicklung wie: „... dass im Wesentlichen eine Höhe von drei Vollgeschossen* nicht überschritten werden soll, ...“ Man kann sich denken in welche Richtung die Höhe ’im Wesentlichen’ gehen wird – 4 bis 6 Geschosse!
Daher möchten wir nicht länger als Feigenblatt herhalten, damit Politik und Verwaltung sagen können, die Bürgerinnen und Bürger wurden ja einbezogen und die Bürgerinitiative habe die Abweichungen vom Bürgerbegehren mitgetragen.
Die Initiative „Spritzenplatz bleibt.- unser Platz an der Sonne!“ tritt deswegen mit sofortiger Wirkung aus dem Verfahren aus.
Altona 03. Mai 2018
* drei Vollgeschosse bedeutet im Verständnis des Investoren drei Geschosse plus Staffelgeschoss!